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Ausbezahlung jeweils am Jahresende
Bei Änderung der Grundverhältnisse (Eigentum und Pacht) im laufenden Jahr ersuchen wir die Landwirte , die AMA-Bögen beim Gemeindeamt vorzulegen, damit die konkreten Förderungen ausbezahlt werden können. Weiters bitten wir, geänderte Bankverbindungen mitzuteilen.
Fördervoraussetzungen: